31.12.2022
Von: (Autor) AL Hubert Isker

Neue Lehrlingsförderung ab 01.01.2023

Um die jungen Gralligerinnen und Gralligern bei der Entscheidung für einen Lehrberuf zu unterstützen, hat der Gemeinderat der Marktgemeinde Gralla am 09.09.2022 über Antrag von Bgm. Hubert Isker einstimmig die Gewährung einer LEHRLINGSFÖRDERUNG, die sich in bis zu zwei Teile gliedert, beschlossen. Die mögliche Förderhöhe beträgt insgesamt EUR 800,–. Dazu begleitend gibt es entsprechende Richtlinien.

  • Der erste Teil der Förderung (Teil 1) beträgt EUR 300,– und kommt über Ansuchen des Lehrlings nach Beendigung der Probezeit zur Auszahlung; vorausgesetzt der Lehrling hat zu Lehrzeitbeginn und am Ende der Probezeit seinen Hauptwohnsitz in Gralla und gilt für Lehrverhältnisse (Lehrzeitbeginn lt. Lehrvertrag), die ab 01.01.2023 beginnen.
  • Der zweite Teil der Förderung (Teil 2) beträgt EUR 500,– und kommt über Ansuchen des Lehrlings nach positiver Lehrabschlussprüfung (LAP) zur Auszahlung; vorausgesetzt der Lehrling hat zum Zeitpunkt der LAP seinen Hauptwohnsitz in Gralla. Dabei ist es unerheblich, wann dieser Hauptwohnsitz in Gralla begründet wurde.

Die Marktgemeinde Gralla beabsichtigt mit dieser Fördermaßnahme junge Menschen wieder verstärkt für einen Lehrberuf zu motivieren und damit verbunden große Wertschätzung zum Ausdruck zu bringen. Gut ausgebildete Fachkräfte sichern Innovation und Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Beschäftigung sowie Wohlstand und Lebensqualität.

Richtlinien für die Gewährung der Lehrlingsförderung

Ansuchen um Gewährung einer Lehrlingsförderung