13.01.2023
Von: (Autor) AL Hubert Isker

Geflügelpest: Stallpflicht gilt ab 50 Tiere in Gebieten mit stark erhöhtem Risiko; Gralla gehört zu dieser Gebietskategorie!

In einem großen, überdachten Hühnerstall mit offenen Seiten und natürlichem Lichteinfall läuft eine Gruppe von Hühnern herum und pickt im Stroh auf dem Boden.Aufgrund zunehmender Fälle von Geflügelpest bei Wildvögel in Österreich wurde für stark gefährdete Gebiete in ganz Österreich Stallpflicht mit Beginn am 10. Jänner 2023 verordnet.

Es gelten folgende vorbeugende Schutzmaßnahmen für Betriebe in festgelegten Risikogebieten (siehe Karte unten). In den Gebieten mit stark erhöhtem Risiko wird unterschieden ob Betriebe mehr als 50 Stück Geflügel am Betrieb halten oder weniger als 50 Stück Geflügel am Betrieb halten. Das Halten von Geflügel muss bei den Bezirkshauptmannschaften gemeldet werden.

Aufgrund von massiven Vogelgrippeausbrüchen in ganz Europa wurde das Aviäre Influenza-Virus, Subtyp H5N1 nachgewiesen. Dieser Subtyp ist für Vögel hochpathogen (stark krankmachend) und führt oft zu vielen Todesfällen, besonders in Hausgeflügelbeständen. Aus diesem Anlass werden alle Geflügelhalter in den Risikogebieten aufgefordert, die Sicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten.

 

Folgende vorbeugende Schutzmaßnahmen sind in Gebieten mit stark erhöhtem Risiko einzuhalten:

  • Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel sind dauerhaft in Stallungen oder jedenfalls in geschlossenen Haltungsvorrichtungen, die zumindest oben abgedeckt sind, so zu halten, dass der Kontakt zu Wildvögeln und deren Kot bestmöglich vermieden wird und zu wildlebenden Wasservögeln jedenfalls ausgeschlossen ist.
  • Geflügelbetriebe unter 50 Tieren sind von der dauerhaften Haltung in Ställen ausgenommen,
    • wenn Geflügel durch Netze, Dächer, horizontal angebrachtes Gewebe oder andere geeignete Mittel vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist
    • oder die Fütterung und Tränkung der Tiere nur im Stall oder einem Unterstand erfolgt, der das Zufliegen von Wildvögeln verhindert.

Alle Betriebe in Österreich müssen auf ihren Betrieben die vorbeugenden betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen einhalten. Die LFI Broschüre „Biosicherheit Geflügel“ können Sie hier kostenlos herunterladen.

 

Eine Karte von Österreich, die Vogelgrippe-Risikogebiete und Ausbrüche von Januar 2022 bis Januar 2023 zeigt, wobei unterschiedliche Farben die Geflügeldichte und Markierungen für Ausbrüche bei Wildvögeln und kleinen Betrieben anzeigen.