Bürgermeisterin
Tanja Fauland-Gratz
Sportplatzstraße 10
8431 Gralla
Tel. 0664 463 5240
Fax +43 3452 82628 4
email: tanja.fauland-gratz@gralla.at
Die Bürgermeisterin vertritt die Gemeinde nach außen und ist für ihre Tätigkeit dem Gemeinderat (= oberstes Organ der Gemeinde) verantwortlich.
Der/die Bürgermeister/Bürgermeisterin wird von den Mitgliedern des Gemeinderates zu Beginn jeder neuen Wahlperiode gewählt. Auch wenn das Amt des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin während einer Wahlperiode freigeworden ist, wählt der Gemeinderat den neuen Bürgermeister oder die neue Bürgermeisterin.
Der/die Bürgermeister/Bürgermeisterin besorgt die behördlichen Aufgaben der Gemeinde und zwar im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde und im übertragenen Wirkungsbereich des Bundes und Landes.
Obwohl er/sie nicht das höchste Organ der Gemeinde ist, ragt er/sie in der Öffentlichkeit gegenüber den anderen Organen heraus. Er/sie vertritt die Gemeinde nach außen und ist für die Vollziehung der Angelegenheiten des übertragenen Wirkungsbereiches verantwortlich. Der/die Bürgermeister/Bürgermeisterin ist auch jenes Organ, das die Beschlüsse des Gemeinderates und des Gemeindevorstandes zu vollziehen hat.
Für die Führung und Überwachung der Geschäfte und für die Vollziehung der Beschlüsse und Gesetze ist ihm/ihr als Hilfsorgan das Gemeindeamt zur Seite gestellt. Amtsleiter und Bediensteten kann er/sie im Rahmen der Gesetze Weisungen erteilen.