Bürgermeister

Hubert Isker (SPÖ)

Sommergasse 10
8431 Gralla

Tel.     +43 664 2531307
Fax     +43 3452 82628 4
email:  hubert.isker@gralla.at

Der Bürgermeister vertritt die Gemeinde nach außen und ist für seine Tätigkeit dem Gemeinderat (= oberstes Organ der Gemeinde) verantwortlich.

Der Bürgermeister wird von den Mitgliedern des Gemeinderates zu Beginn jeder neuen Wahlperiode gewählt. Auch wenn das Amt des Bürgermeisters während einer Wahlperiode freigeworden ist, wählt der Gemeinderat den neuen Bürgermeister.
Der Bürgermeister besorgt die behördlichen Aufgaben der Gemeinde und zwar im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde und im übertragenen Wirkungsbereich des Bundes und Landes.

Obwohl er nicht das höchste Organ der Gemeinde ist, ragt er in der Öffentlichkeit gegenüber den anderen Organen heraus. Er vertritt die Gemeinde nach außen und ist für die Vollziehung der Angelegenheiten des übertragenen Wirkungsbereiches verantwortlich. Der Bürgermeister ist auch jenes Organ, das die Beschlüsse des Gemeinderates und des Gemeindevorstandes zu vollziehen hat.
Für die Führung und Überwachung der Geschäfte und für die Vollziehung der Beschlüsse und Gesetze ist ihm als Hilfsorgan das Gemeindeamt zur Seite gestellt. Amtsleitern und Bediensteten kann er im Rahmen der Gesetze Weisungen erteilen.