Allgemeines
Die Marktgemeinde Gralla betreibt seit September 2017 zwei Kindergärten und eine Kinderkrippe. Obwohl die Bildungseinrichtungen zwei unterschiedliche Standorte haben, gehören sie zusammen. Es gibt eine pädagogische Leitung und ein Kindergartenteam, das auch im Vertretungsfall und während der Ferienbetreuung in beiden Einrichtungen wechselweise tätig ist. Eine gute Zusammenarbeit ist uns sehr wichtig. Wir planen gemeinsame Feste, Ausflüge und Aktivitäten mit den Kindern und besuchen uns gegenseitig.
Alle Kinder der Halbtagesgruppen sind im Kindergarten Sternenring und alle Kinder der Ganztagesgruppen im Kindergarten Regenbogen eingeschrieben. Bei den Ganztagesgruppen handelt es sich um keine separat geführte Nachmittagsbetreuung, sondern um Ganztagesgruppen mit Bildungsauftrag. Die Bildungsinhalte werden also nicht in Vormittags- und Nachmittagsangebote aufgeteilt, sondern ziehen sich wie ein roter Faden durch den Tagesablauf.
In jeder Kindergartengruppe können maximal 25 Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren aufgenommen werden und alle Gruppen werden altersgemischt geführt, das heißt, dass jede Gruppe aus drei-, vier-, fünf- und sechsjährigen Kindern besteht.
Um einen ständigen Wechsel in den Kindergruppen zu vermeiden und personell gut auf die neue und herausfordernde Situation reagieren zu können, gibt es festgelegte Eingewöhnungstermine.
„Neue“ Kinder werden ausschließlich im September und Jänner (nach Ende der jeweiligen Ferien) aufgenommen.
Kontakt
Kindergarten Gralla
Schulstraße 19
8431 Gralla
+43 664 468 53 38
kindergarten@gralla.at
Öffnungszeiten
Halbtagesgruppen: 7:00 bis 13:00 Uhr
Abholzeit ab 11:30 Uhr
Ganztagesgruppen: 7:00 bis 17:00 Uhr
Abholzeit ab 15:00 Uhr
Abholzeit ohne Mittagessen: ab 11.30 bis spätestens 13.00 Uhr
Um die Kinder nicht zu überfordern beginnt der Kindergarten an den beiden Eingewöhnungstagen mit gestaffelten Öffnungszeiten:
- Kindergartentag (Montag): 7:00 bis 10:00 Uhr
- Kindergartentag (Dienstag): 7:00 bis 11:00 Uhr
Kinder, die neu eingewöhnt werden, gehen in der ersten Kindergartenwoche noch nicht zum Mittagessen.
Damit wir die Bildungsangebote in Ruhe durchführen können, bitten wir Sie, dass Sie Ihr Kind bis spätestens 9 Uhr in den Kindergarten bringen und unsere Telefonzeiten beachten. Wir sind täglich von 7-9 Uhr und ab 11:30 Uhr erreichbar.
Hinsichtlich der Aufenthaltsdauer gibt es gesetzliche Richtlinien. Ein Kind darf höchstens 10 Stunden in einer Kinderbetreuungseinrichtung verbringen. Wenn Sie Ihr Kind für den Ganztageskindergarten anmelden, muss es an mindestens 3 Tagen pro Woche bis 15 Uhr anwesend sein.
Die Ferien des Kindergartens sind grundsätzlich gleich wie an den Volksschulen. Jedoch bieten wir, als besonderes Familienservice, für ALLE Ferienzeiten (mit Ausnahme der Weihnachtsferien und der ersten Septemberwoche) – vorrangig jedoch für berufstätige Eltern – eine Betreuung nach vorheriger Bedarfserhebung an. Die Ferienbetreuung wird für alle Kinder im Kindergarten Regenbogen stattfinden. Genauere Informationen erhalten Sie im Laufe des Kindergartenjahres.
Ihr Kind darf nur von einer volljährigen Person, die dem Personal des Kindergartens bekannt ist, abgeholt werden. Wird Ihr Kind von jemand anderem abgeholt (Oma, Opa, Nachbarin,…) muss dies der Kindergartenpädagogin mitgeteilt werden. Wir bitten Sie die Eingangstüren/-tore ordnungsgemäß zu schließen. Bitte leiten Sie diese Information auch an die Personen weiter, die Ihr Kind vom Kindergarten abholen.
Weiters bitten wir Sie, Ihre Hunde nicht mit in den Kindergarten zu nehmen.
Was braucht Ihr Kind?
- Kindergartentasche
- gesunde Jause * wenn möglich in einer Jausendose
* keine Süßigkeiten
* keine Getränke (wir bieten Wasser und Saft an) - Hausschuhe mit rutschfester Sohle
- Turnsack mit Hose und T-Shirt
(keine Turnschuhe – wir turnen barfuß, da wir eine Bodenheizung haben) - Reservegewand (bei Bedarf)
Bitte beschriften Sie Turnsack, Hausschuhe, etc. mit dem Namen Ihres Kindes.
Besucht ihr Kind die Ganztagesgruppe, braucht es zusätzlich:
- Bettwäsche, Kuscheltier,…
- Jause für den Nachmittag
Ihr Kind hat bei uns die Möglichkeit im Garten zu spielen und kreativ tätig zu sein (zeichnen, malen, werken,…), ziehen Sie Ihrem Kind bitte Kleidungsstücke an, die auch schmutzig werden dürfen.
Pflichten der Eltern
Ihr Kind muss den Kindergarten regelmäßig besuchen. Wenn es krank ist, oder aus anderen Gründen nicht in den Kindergarten kommt, bitten wir Sie, uns telefonisch zu verständigen bzw. per KidsFox zu benachrichtigen.
Im Rahmen des verpflichtenden Kinderbetreuungsjahres haben Kinder, die sich im letzten Kinderbetreuungsjahr vor Schulbeginn befinden, an fünf Tagen pro Woche mindestens halbtätig eine altersentsprechende institutionelle Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung zu besuchen.
Als Elternteil haben Sie dafür Sorge zu tragen, dass Ihr Kind rechtzeitig gebracht und abgeholt wird und frei von ansteckenden Krankheiten ist.
Es dürfen keine Tabletten, Hustensäfte, Salben etc. in die Kindergartentasche Ihres Kindes gegeben werden. In Ausnahmefällen beziehungsweise bei chronischen oder länger andauernden Krankheiten dürfen wir Ihrem Kind nur nach Aushändigung einer ärztlichen Bestätigung Medikamente verabreichen.
Mit der persönlichen Begrüßung und Übergabe des Kindes an das Kindergartenpersonal beginnt die Aufsicht im Kindergarten. Ohne diesen Erstkontakt kann die Aufsichtspflicht nicht gewährt werden. Mit der persönlichen Verabschiedung wird die Aufsicht seitens des Personals beendet.
Der Besuch von Elterninformationsabenden und Festen (Laternenfest, Abschlussfest,…) ist für Kinder, Eltern und Kindergartenteam von großer Bedeutung und soll im Interesse Ihres Kindes besucht werden.
Informationen und Mitteilungen an die Eltern werden von uns ausschließlich über die Handy-App KidsFox versendet. Die Kosten für diesen Nachrichtendienst werden von der Marktgemeinde Gralla übernommen und die Betreiber der App garantieren eine sichere und datenschutzkonforme Kommunikation. Pro Kind können sich 2 Personen anmelden und Sie erhalten beim Elternabend einen personalisierten Zugangscode. Auch die Abmeldung/Krankmeldung Ihres Kindes wird über KidsFox abgewickelt.
Die Erziehungsberechtigten haben den Elternbeitrag für den Besuch der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung unter den vom Erhalter festgesetzten Bedingungen regelmäßig zu entrichten.