Allgemeines und Informationen

….sehen Sie hier…(Allgemeine Richtlinien)

 

Aufnahmekriterien (ohne Rechtsanspruch)

  • Hauptwohnsitz des Kindes und der Eltern in der Marktgemeinde (Stichtag 1. März)
  • Berufstätigkeit beider Eltern bzw. des alleinerziehenden Elternteiles (Gewichtung auf Ausmaß der Beschäftigung: Vollzeit stärker bewertet als Teilzeit oder geringfügige Arbeit bzw. Home-Office) – Mutterschutz oder Karenzzeit werden nicht als Berufstätigkeit gewertet
  • Alter des Kindes (altersmäßig dem Schuleintritt am nächsten)
  • Ganztagesplätze werden bevorzugt vergeben

Sollten sich die persönlichen Verhältnisse hinsichtlich des Wohnsitzes, des Verlustes oder Kündigung der Arbeitsstelle oder auch einer Schwangerschaft (Mutterschutz bzw. Karenzzeit) verändern, kann eine Aufnahme nicht erfolgen bzw. erlischt auch ein eventuell vorangegangener Anspruch auf einen Krippenplatz.

Die Plätze sind ausschließlich für Kinder, die ihren Hauptwohnsitz in Gralla haben (auch Hauptwohnsitz der Eltern/der Erziehungsberechtigten in Gralla vorausgesetzt – Stichtag 1. März) und deren Eltern/Erziehungsberechtigte in einem aufrechten Dienstverhältnis stehen, verfügbar.

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden