Allgemeines und Informationen
….sehen Sie hier…(Allgemeine Richtlinien)
Aufnahmekriterien (ohne Rechtsanspruch)
- Hauptwohnsitz des Kindes und der Eltern in der Marktgemeinde (Stichtag 1. März)
- Berufstätigkeit beider Eltern bzw. des alleinerziehenden Elternteiles (Gewichtung auf Ausmaß der Beschäftigung: Vollzeit stärker bewertet als Teilzeit oder geringfügige Arbeit bzw. Home-Office) – Mutterschutz oder Karenzzeit werden nicht als Berufstätigkeit gewertet
- Alter des Kindes (altersmäßig dem Schuleintritt am nächsten)
- Ganztagesplätze werden bevorzugt vergeben
Sollten sich die persönlichen Verhältnisse hinsichtlich des Wohnsitzes, des Verlustes oder Kündigung der Arbeitsstelle oder auch einer Schwangerschaft (Mutterschutz bzw. Karenzzeit) verändern, kann eine Aufnahme nicht erfolgen bzw. erlischt auch ein eventuell vorangegangener Anspruch auf einen Krippenplatz.
Die Plätze sind ausschließlich für Kinder, die ihren Hauptwohnsitz in Gralla haben (auch Hauptwohnsitz der Eltern/der Erziehungsberechtigten in Gralla vorausgesetzt – Stichtag 1. März) und deren Eltern/Erziehungsberechtigte in einem aufrechten Dienstverhältnis stehen, verfügbar.
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Mehr InformationenVormerkung für einen Kinderkrippenplatz über Kinderportal
Ihr Kind besucht aktuell noch keine unserer Einrichtungen und Sie möchten Ihr Kind für einen Krippen- oder Kindergartenplatz vormerken lassen:
Die Voraussetzung für eine Vormerkung ist, dass sich der Hauptwohnsitz des Kindes und der Eltern in der Marktgemeinde Gralla befindet.
Seit Jänner 2025 gibt es mit dem KINDERPORTAL in der Steiermark ein neues und einheitliches Vormerksystem für Kindergarten- und Kinderkrippenplätze.
Der Hauptvormerkzeitraum für das Kinderbildungs- und -betreuungsjahr 2026/27 wird voraussichtlich vom 10.01.2026 – 28.02.2026 freigeschaltet.
Die Vormerkung kann ausschließlich von den Eltern und nur online durchgeführt werden.
Achtung: Eine Vormerkung stellt keine Garantie für einen Betreuungsplatz in einer der gewünschten Einrichtungen dar.
Die Reihung und Vergabe der Kindergarten-/Krippenplätze orientieren sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Steiermärkischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes und der Verfügbarkeit der Halb- und Ganztagesplätze.
Für unsere 3 Einrichtungen – Kinderkrippe Regenbogen, Kindergarten Regenbogen, Kindergarten Sternenring – gelten folgenden Aufnahme- und Reihungskriterien:
- Hauptwohnsitz des Kindes und der Eltern in der Marktgemeinde (Stichtag 1. März)
- Berufstätigkeit beider Eltern bzw. des alleinerziehenden Elternteiles (Gewichtung auf Ausmaß der Beschäftigung: Vollzeit stärker bewertet als Teilzeit oder geringfügige Arbeit bzw. Home-Office) – Mutterschutz oder Karenzzeit werden nicht als Berufstätigkeit gewertet
- Alter des Kindes (altersmäßig dem Schuleintritt am nächsten)
- Ganztagesplätze werden bevorzugt vergeben
Folgende Betreuungsarten können für unsere Einrichtungen ausgewählt werden:
Kindergarten Sternenring: Halbtag ohne Essen
Kindergarten Regenbogen: Ganztag 8h mit Essen, Ganztag 10h mit Essen
Kinderkrippe Regenbogen: Halbtag ohne Essen, Ganztag 8h mit Essen, Ganztag 10h mit Essen
Andere Angaben von Betreuungszeiten z.B. Halbtag mit Essen, Ganztag 12h etc. werden nicht berücksichtigt und führen automatisch zu einer Absage des Platzes in der vorgemerkten Einrichtung.
Genauere Informationen über die Registrierung & Vormerkung über Kinderportal sehen Sie untenstehend.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Kiga-Team Gralla
Und so wird’s gemacht:
1.Schritt: Registrieren
Um Ihr Kind vorzumerken, müssen Sie sich zuerst registrieren.
Klicken Sie ganz rechts, ganz oben auf den Button „Anmeldung/Registrierung“
Klicken Sie auf „Zur Registrierung“
Tragen Sie Ihren Namen, Emailadresse und ein Passwort ein
Bestätigen Sie die Registrierung mittels Email-Link (Link ist 15 Minuten lang gültig)
2. Schritt: Vormerkung
Klicken Sie oben rechts auf den Button „Anmeldung/Registrierung“
Melden Sie sich mit Ihrer Emailadresse und Ihrem Passwort an
Befüllen Sie das Vormerkformular mit den Daten Ihres Kindes und des/der Erziehungsberechtigten
Fügen Sie bis zu drei priorisierte Einrichtungen hinzu und schließen Sie die Vormerkung ab.
Sie erhalten eine Bestätigung über die erfolgte Vormerkung per Email
Die Benachrichtigungen über Zu- oder Absagen im Hauptvormerkzeitraum (Jänner-Februar 2026) werden ebenfalls zentral in der ersten Aprilhälfte per Email über das Kinderportal ausgeschickt.
Möchten Sie mehrere Kinder vormerken lassen, müssen die Daten und die Vormerkungen für jedes Kind extra ausgefüllt werden.
Doppelmeldungen werden bereinigt und es gibt keine Reihung nach dem Datum der eingelangten Vormerkung.
Ein Anleitungsvideo finden Sie hier: https://www.youtube.com/watch?v=PRCHoxHpq7Y&t=1s
Unterstützung bei allgemeinen Fragen, der Kontoerstellung oder der Vormerkung:
Land Steiermark – Abteilung 6 Bildung und Gesellschaft
+43 316 / 877 3999
kinderportal@stmk.gv.at
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