
Diese wird über schriftlichen Antrag längstens 3 Monate nach Betriebsbeginn gewährt. Die Förderungshöhe ergibt sich aus der Höhe der Kommunalsteuer der ersten drei Kalendermonate, gerechnet ab der Betriebsaufnahme (Rückerstattung).
Die Förderung gilt als einmalige Betriebsförderung für eine Neugründung, wobei etwaige Wechsel des Betriebssitzes innerhalb der Gemeinde oder Änderungen der Firmenstruktur bzw. Gesellschaftsform als nicht förderungsfähig gelten.

Während der Wickelperiode eines Kleinkindes fällt aufgrund der Wegwerfwindeln wesentlich mehr Restmüll an. Die Marktgemeinde Gralla stellt daher als weitere Familien-Unterstützung eine kostenlose Windeltonne zur Verfügung. Es gelten dafür jedoch folgende Richtlinien:
- In der Windeltonne dürfen ausschließlich Windeln (gegebenenfalls auch Feucht-/Reinigungstücher) entsorgt werden.
- Die Entleerung erfolgt im Zuge der Restmüllabfuhr – Bereitstellung für die Entleerung analog der Restmülltonne.
- Es können Inhaltskontrollen durchgeführt werden. Bei nicht bestimmungsmäßiger Verwendung der Windeltonne wird diese eingezogen oder gebührenpflichtig verrechnet (Restmülltarif).
- Die Gratis-Windeltonne wird längstens bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres bereitgestellt. Bei vorheriger, abgeschlossener Sauberkeitserziehung ist die Windeltonne abzumelden.
- Spätestens mit Vollendung des 3. Lebensjahrs des Kindes wird – falls bis dahin keine Abmeldung seitens der/des Erziehungsberechtigten vorgenommen wurde – die Windeltonne jedoch systemunterstützt in eine Restmülltonne umgewandelt und kommt zur Verrechnung.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Zuteilung einer Gratis-Windeltonne.
- Die Windeltonne kann ausschließlich mit folgendem Formulars beantragt werden.

Diese Familienförderung für jedes Kind beim Eintritt in die 1. Schulstufe (also einmalige Auszahlung) ist mit Beginn des Schuljahres 2025/2026 wirksam. Damit sollen die finanziellen Aufwendungen, gerade beim erstmaligen Eintritt ins „Schulleben“ abgefedert werden.
Wie kommt man in den Genuss der Förderung?
Dies wird völlig unkompliziert und unbürokratisch gehalten. Die Eltern kommen mit der Ihnen zugesendeten Mitteilung ins Marktgemeindeamt Gralla (bis spätestens Ende Oktober jeden Jahres) und beheben den oben angeführten Förderbetrag in bar (keine Schulbestätigungen, keine Rechnungen, keine Einkommensnachweise usw. notwendig).

Teilnahmebestätigung der Schule genügt, um den Zuschuss im Gemeindeamt direkt zu beheben.

Nähere Infos und wie Sie in den Genuss der Ermäßigungen kommen finden Sie hier.

Dies betrifft den Instrumentalunterricht (vorzugsweise Blasorchesterinstrumente) für Jungmusiker (bis zum 18. Lebensjahr). Um in den Genuss der Förderungen zu kommen ist vor Besuch der Musikschule das Einvernehmen mit der Gemeinde herzustellen.
Um die jungen Gralligerinnen und Gralligern bei der Entscheidung für einen Lehrberuf zu unterstützen, hat der Gemeinderat der Marktgemeinde Gralla am 09.09.2022 über Antrag von Bgm. Hubert Isker einstimmig die Gewährung einer LEHRLINGSFÖRDERUNG, die sich in bis zu zwei Teile gliedert, beschlossen. Die mögliche Förderhöhe beträgt insgesamt EUR 800,–. Dazu begleitend gibt es entsprechende Richtlinien.
Der erste Teil der Förderung (Teil 1) beträgt EUR 300,– und kommt über Ansuchen des Lehrlings nach Beendigung der Probezeit zur Auszahlung; vorausgesetzt der Lehrling hat zu Lehrzeitbeginn und am Ende der Probezeit seinen Hauptwohnsitz in Gralla und gilt für Lehrverhältnisse (Lehrzeitbeginn lt. Lehrvertrag), die ab 01.01.2023 beginnen.
Der zweite Teil der Förderung (Teil 2) beträgt EUR 500,– und kommt über Ansuchen des Lehrlings nach positiver Lehrabschlussprüfung (LAP) zur Auszahlung; vorausgesetzt der Lehrling hat zum Zeitpunkt der LAP seinen Hauptwohnsitz in Gralla. Dabei ist es unerheblich, wann dieser Hauptwohnsitz in Gralla begründet wurde.
Die Marktgemeinde Gralla beabsichtigt mit dieser Fördermaßnahme junge Menschen wieder verstärkt für einen Lehrberuf zu motivieren und damit verbunden große Wertschätzung zum Ausdruck zu bringen. Gut ausgebildete Fachkräfte sichern Innovation und Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Beschäftigung, Wohlstand und Lebensqualität.

Zur Unterstützung dieser sinnvollen Maßnahme hat der Gemeinderat der Marktgemeinde Gralla über Antrag von Bürgermeister Hubert Isker am 09.09.2022 einstimmig beschlossen, den bisherigen Kostenbeitrag für dieses Fahrsicherheitstraining von € 100,– auf € 120,– zu erhöhen. Dies gilt für die Führerscheinklasse B (erstmaliger Erwerb – also „Führerscheinneulinge“) und wie oben angeführt im Zeitraum des Mehrphasenführerscheins. Die Förderungsabwicklung erfolgt völlig unkompliziert. Unter Vorlage der Teilnahmebestätigung kann der Beitrag direkt im Gemeindeamt behoben werden. Wirksam wird diese Maßnahme für alle Fahrsicherheitstrainings, die ab dem 01.01.2023 absolviert wurden bzw. werden.
Alle Gemeinderäte haben diesen Beschluss gefasst, um hier einerseits eine kleine finanzielle Hilfestellung für die Fahrschüler zu geben, und um andererseits einen großen Beitrag zur Sicherheit unserer Verkehrsteilnehmer zu leisten. Übrigens: Es gibt keine Altersbeschränkung für diese Fördermaßnahme; denn es gibt auch für den erstmaligen Erwerb eines B-Führerscheins kein Alterslimit.
Das KlimaTicket Steiermark ist eine Jahreskarte für alle steirischen Verbundlinien. Es gilt also für alle Züge, Busse und Straßenbahnen im gesamten steirischen Verbundgebiet.
Die Marktgemeinde Gralla hat vier „übertragbare“ Tickets angekauft, die ihren Gemeindebewohnerinnen und -bewohnern kostenlos, und zwar gemäß den nachstehenden Richtlinien zur Verfügung gestellt werden.
Wir wollen damit die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel forcieren und damit einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Richtlinien
- Das „KlimaTicket Steiermark“ wird kostenlos und ausschließlich an und für Bewohner von Gralla nach dem Prinzip „First come – first serve“ Prinzip ausgegeben. Es besteht jedoch kein diesbezüglicher Rechtsanspruch.
- Eventuelle Vorreservierungen sind bis max. 2 Wochen im Voraus möglich
- Nutzung der Karte beschränkt auf insgesamt maximal 2 Kalendertage pro Monat/Person oder 1 Wochenende (Freitag 07.00 Uhr bis Montag 07:00 Uhr) pro Monat/Person
- Ausgabe des „KlimaTicket Steiermark“ im Gemeindeamt Montag bis Freitag, zwischen 07:00 und 12:00 Uhr, unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises sowie Unterfertigung eines Leihvertrages durch den Entleiher
- Rückgabe des „KlimaTicket Steiermark“ bis spätestens 07:00 Uhr Früh des, der Ausgabe folgenden Werktages, direkt im Gemeindeamt oder durch Einwurf in den Postkasten neben der Eingangstüre des Gemeindeamtes
- bei verspäteter Rückgabe oder Nichtstornierung einer eventuellen Reservierung bis spätestens 24 Stunden vor Abholtermin erfolgt ein Sperrvermerk für die nächsten 3 Monate.
- bei Verlust des „KlimaTicket Steiermark“ ist der volle Kaufpreis von € 568,00 an die Marktgemeinde Gralla zu erstatten
- Die Weitergabe des KlimaTicket Steiermark an Dritte ist nicht gestattet und kann zu einem Sperrvermerk für 12 Monate führen.

Unter Vorlage der Originalrechnung mit Zahlungsnachweis und Fotos über die montierte Anlage kann die Förderung direkt im Marktgemeindeamt Gralla behoben werden.


Die erstmalige „Befüllung“ dieses Fonds erfolgte anlässlich des 50. Geburtstages des Ex-Bürgermeisters. Über seinen ausdrücklichen Wunsch wurde zugunsten dieses Fonds von der Überreichung von persönlichen Geschenken Abstand genommen.
Der Fonds wird von der Gemeinde verwaltet. Die Mittelzuweisung daraus erfolgt über Beschluss des Gemeindevorstandes. Anträge von in Frage kommenden Personen oder Familien sind formlos mit einer kurzen Beschreibung der Notsituation an das Marktgemeindeamt Gralla zu stellen.
