29.07.2021
Von: (Autor) Bgm. Hubert Isker

Service: Das Steuerbuch mit Tipps zur Arbeitnehmerveranlagung 2020 – denn: Wer hat schon was zu verschenken?

Mit Ihrer Arbeitnehmerveranlagung können Sie sich bares Geld zurückholen: zum Beispiel als Zuschuss zum Urlaub oder als Finanzspritze zum Haushaltsgeld. Immer noch lassen viele Österreicher ihr Geld beim Finanzamt liegen. Dabei ist es einfach, zu viel bezahlte Steuer zurück zu bekommen. 

Mit dem Steuerbuch bestens informiert

Mit dem Steuerbuch bietet die österreichische Finanzverwaltung jährlich die wichtigsten Informationen und Tipps zur Arbeitnehmerveranlagung im handlichen Format zum Nachschlagen der häufigsten Steuerfragen an. Das aktualisierte und neu aufgelegte Steuerbuch kann hier oder durch anklicken der unten ersichtlichen Titelseite heruntergeladen werden.

Verschaffen Sie sich den Überblick, wo Sie sich Geld vom Finanzamt zurückholen können. Denn das österreichische Steuersystem bietet zahlreiche Möglichkeiten, Ausgaben geltend zu machen und Kosten abzuschreiben.

 

Das Steuerbuch 2021 vom Bundesministerium für Finanzen

Was kann von der Steuer abgesetzt werden?

Absetzbar sind – unter bestimmten Voraussetzungen – Sonderausgaben (z.B. freiwillige Kranken-, Unfall- oder Pensionsversicherung, Kirchenbeitrag, Wohnraumsanierung), außergewöhnliche Belastungen (z.B. Krankheitskosten oder Kinderbetreuungskosten) und Werbungskosten (z.B. Computer, Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, Umschulungen, Kosten für beruflich veranlasste Telefonate, Arbeitskleidung, Arbeitsmittel und Werkzeuge).

Viele Arbeitnehmer nehmen diese Absetzmöglichkeiten nicht in Anspruch, weil sie darauf vergessen oder zu wenig informiert sind. Denken Sie daran und sammeln Sie im Laufe des Kalenderjahres entsprechende Rechnungen von allen Ausgaben, die in Frage kommen. Beachten Sie auch, die Belege aufzubewahren! Sie müssen sie auf Anfrage der Behörde vorlegen können.

Wie sichere ich mir meine Steuer-Vorteile?

Wenn Ihr Einkommen und Ihre Ausgaben für das abgelaufene Kalenderjahr feststehen, können Sie einen Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung machen. Ihr Arbeitgeber hat den Lohnzettel für das abgelaufene Jahr bis Ende Februar des Folgejahres an das Finanzamt zu übermitteln – ab diesem Zeitpunkt können die Mitarbeiter in den Finanzämtern Ihren Antrag bearbeiten. Das entsprechende Formular L1 (in Zusammenhang mit Kindern das Formular L1k) können Sie entweder elektronisch über www.finanzonline.at oder per Post an Ihr zuständiges Wohnsitz-Finanzamt schicken oder direkt beim Finanzamt abgeben.