29.07.2021
Von: (Autor) Bgm. Hubert Isker

Gralla – Gemeindeentwicklung mit Maß und Ziel oder „Wohin die Reise geht!“

Im Rahmen der Örtlichen Raumplanung wird grundsätzlich versucht, den Erhalt des Bodens, den Schutz der Landschaft vor ungeordneter Zersiedelung, den Schutz von Kulturobjekten und die Unterstützung einer wirtschaftlichen Entwicklung trotz räumlicher Begrenzung zu koordinieren und zu steuern. Bestehende Ortszentren zu stärken sowie Grund und Boden sparsam zu nutzen sind ebenfalls wesentliche Zielsetzungen der Raumplanung. Es gilt naturräumliche Ressourcen zu sparen und die Voraussetzungen für eine nachhaltige Entwicklung unseres Lebensraumes in Gralla zu schaffen.

Wir gelten als eine der zuzugsstärksten Gemeinden der Steiermark und sind im Altersdurchschnitt der Bewohner die „jüngste“ Gemeinde. Im Hinblick auf die bestehende Infrastruktur wie z.B. Kindergärten, Volksschule, Abwasserbeseitigungsanlage, Wasser-, Kanal- und Straßenbauten usw. muss man auf die künftige Bevölkerungsentwicklung besonderes Augenmerk legen. Der Erhalt unserer Natur- und Grünräume sowie die gute Lebensqualität, den Wohlfühlcharakter und den Zusammenhalt zu bewahren, wenn möglich sogar weiter zu steigern, hat eines der obersten Gebote zu sein.

Unter all diesen Gesichtspunkten hat der Gemeinderat in Wahrnehmung seiner Verantwortung nach ausführlichen, intensiven Beratungen in seinen Sitzungen vom 16.12.2020 und 20.04.2021, unter Beisein des örtlichen Raumplaners, über Antrag von Bgm. Hubert Isker folgende Grundsätze und Vorgaben zur künftigen Gemeindeentwicklung einstimmig beschlossen:

    1. Massive Abflachung der Bevölkerungszuwachskurve
    2. Sorgfältigster Umgang mit Grund und Boden – Stichwort Bodenversiegelungen
    3. Maximale Bebauungsdichte von 0,4 in Wohngebieten, dadurch auch verstärkter Erhalt von Grünraumen und eine „aufgelockerte“ Bebauung zur Förderung des Wohlfühlcharakters unserer Bewohner
    4. Höchstens 2 oberirdische Geschosse (Erdgeschoß und maximal ein Obergeschoß) bei künftigen Wohnbauten sowie eine Mindestbauplatzgröße von 700 m2; dadurch soll die Lebensqualität derzeitiger und künftiger Bewohner sowie auch ein ansehnliches Ortsbild gewährleistet werden.
    5. Keine Ausweisung von Sondernutzungsflächen im Flächenwidmungsplan für Groß-Fotovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen. Für diese, zu begrüßende Form der Energiegewinnung, sollen vorhandene Dachflächen, insbesondere die zahlreich und im relativ großen Ausmaß vorhandenen Hallendächer, z.B. im Einkaufspark, herangezogen werden.

Der Weitblick und das Gespür für die Menschen sind gefragter denn je. Es ist wichtig, Entwicklungen und Neuerungen voranzutreiben. Wir alle wissen, dass Stillstand eigentlich Rückschritt bedeutet. Das ist die eine Seite. Auf der anderen Seite sollte uns der Leitsatz „Mit Maß und Ziel“ aber ein wichtiger Begleiter sein; auch den nächsten Generationen zuliebe.

„Durch die, mit der Zustimmung aller Gemeinderäte – also parteiübergreifend – gefassten Beschlüsse und Leitlinien wurde ein weiterer Schritt in Richtung entwicklungsstarkes und lebenswertes Gralla getan“, so Bgm. Isker abschließend.