08.12.2021
Von: (Autor) Bgm. Hubert Isker

Ein funktionierender Winterdienst – Sie können mithelfen!

Um den Fahrzeuglenkern und den Fußgängern sichere Straßenverhältnisse zu bieten, wird der Winterdienst von den Mitarbeitern der Marktgemeinde Gralla zu allen Tages- und Nachtzeiten bewältigt. Oftmals wird diese Arbeit erledigt, während viele von uns noch schlafen.
Für diesen Winterdienst, den unsere Mitarbeiter Jahr für Jahr leisten, ist an dieser Stelle ein herzliches DANKE zu sagen.
Trotz der intensiven Schneeräumung muss vorausgesetzt werden, dass die Verkehrsteilnehmer auch selbst einen Beitrag zur Verkehrssicherheit im Winter leisten. So hat das Fahrzeug jedenfalls wintertauglich ausgestattet zu sein (z.B. Winterreifen).


Helfen Sie mit!

Damit unsere Mitarbeiter ungehindert Streudienste und Schneeräumungen vornehmen können, benötigt es auch Ihre Mithilfe. Die Marktgemeinde Gralla ersucht Sie daher, Ihr Auto und/oder Ihren Anhänger nicht auf öffentlichem Grund abzustellen.
Der Winterdienst wird durch diesen Umstand zum Teil erheblich erschwert bzw. sogar verhindert. Nachdem es im Gemeindegebiet über 70 Kilometer Gemeindestraßen zu betreuen gibt, die teilweise in zwei Richtungen geräumt werden müssen, kann das Team nicht überall gleichzeitig sein. Zuerst werden stets die Routen des öffentlichen Verkehrs, dann die Hauptverkehrsstraßen und im Anschluss die Gassen geräumt. Dieses Vorgehen hat sich jahrzehntelang bewährt. Wir bitten um Ihr Verständnis, wenn es einmal etwas länger dauern sollte. Seien Sie sicher – unsere Fahrzeuge sind unterwegs.

Widerrechtliche Schneeablagerung auf Gemeindestraßen

 

Leider muss auch immer wieder festgestellt werden, dass Anrainer Schnee aus ihrem privaten Grundstück heraus auf die öffentliche Gemeindestraße räumen. Damit wird die Arbeit des Winterdienstes unnötig erschwert und solche widerrechtlichen Handlungen können für gefährliche Straßenverhältnisse sorgen. Wir möchten hier noch einmal deutlich machen, dass das Ablagern von Schnee vom privaten Bereich (Hoffläche, Vorplatz, Gartenfläche usw.) auf die öffentlichen Verkehrsflächen verboten ist. Angemerkt wird, dass dieses widerrechtliche Verhalten einem Verursacher ganz leicht zuzuordnen und auch sehr einfach zu dokumentieren ist.
Wenn wir uns alle an die geltenden „Spielregeln“ und Vorgaben rücksichtsvoll und solidarisch halten, so werden wir gemeinsam auch diesen Winter bestimmt gut meistern. Und denken Sie gegebenenfalls daran: Das nächste Frühjahr kommt bestimmt!