13.09.2022
Von: (Autor) Bgm. Hubert Isker

Marktgemeinde Gralla entlastet ihre Bewohner; auch Förderungen und Zuschüsse werden erhöht

Die Teuerungs- und Belastungswelle ist derzeit für jeden nahezu immer und überall spürbar. Lebensmittelkosten steigen durch höhere Preise oder durch geringeren Packungsinhalt. Energiekosten gehen durch die Decke. Auch die meisten Investitionen sind mit massiven Kostenexplosionen, im Vergleich zum Vorjahr, verbunden.

Die Marktgemeinde Gralla leistet nun zahlreiche Beiträge, um die enormen, allgemeinen Belastungen ihrer Bewohner abzufedern und setzt entsprechende Zeichen.

Über Antrag von Bürgermeister Hubert Isker hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 09.09.2022 einstimmig folgende Beschlüsse gefasst bzw. gelten z.B. nachfolgende Regelungen und Förderungen:

  1. Die Müllabfuhr- und auch die Kanalbenützungsgebühren werden, wie schon 2022, auch im kommenden Jahr 2023 nicht erhöht – KEINE Indexanpassung. Damit werden die Bewohner mit rund EUR 35.000,– entlastet.
  2. Die Kanalbenützungsgebühren werden für das 2. Kind nur zu 50 % verrechnet, für das dritte und für jedes weitere Kind erfolgt keine Verrechnung.
  3. Anlässlich der Geburt eines Kindes gibt es ein Sparbuch mit einer Einlage von EUR 100,– (ab 1.1.2023: EUR 120,–).
  4. Bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres eines Kindes gibt es eine Gratis-Windeltonne.
  5. Das Schulstartgeld für die 1. bis zur 4. Schulstufe beträgt derzeit jeweils EUR 50,– (ab 1.1.2023: EUR 75,–).
  6. Schulveranstaltungen bzw. Ferienlager werden derzeit mit EUR 35,– gefördert (ab 1.1.2023: EUR 50,–).
  7. Der Zuschuss zum Fahrsicherheitstraining (Mehrphasenführerschein) für Führerscheinneulinge beträgt derzeit EUR 100,– (ab 1.1.2023: EUR 120,–).
  8. Die Förderung von Fotovoltaikanlagen beträgt EUR 200,– je kWp (max. EUR 1.000,–).
  9. Zum Heizkostenzuschuss des Landes gibt es seitens der Gemeinde eine weitere Unterstützung in der Höhe von EUR 200,– (bisher: EUR 170,–).
  10. Im Rahmen der Tierzuchtförderung wird seitens der Gemeinde ein 50%iger Zuschuss zu den Kosten für Tierbesamungen (Rinder und Schweine) gewährt.

Wie man in den Genuss der einzelnen Förderungen kommt sowie eine Gesamtauflistung sehen Sie hier.