02.10.2023
Von: (Autor) Bgm. Hubert Isker

Heizkostenzuschuss 2023/2024

Auch für heuer hat die Steiermärkische Landesregierung wieder beschlossen, sozial schwächeren Bevölkerungsgruppen einen Heizkostenzuschuss zu gewähren.
Den Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2023/2024 können alle SteirerInnen beantragen, deren Einkommen bzw. Haushaltseinkommen einen bestimmten Grenzbetrag nicht übersteigt. Der Zuschuss beträgt € 340,– je Heizungsanlage. Anträge können ab 02.10.2023 bis einschließlich 29.02 2024 im Marktgemeindeamt Gralla gestellt werden.

Die Unterstützung können all jene Steirerinnen und Steirer erhalten, die keinen Anspruch auf die „Wohnunterstützung“ des Landes haben und deren monatliches Nettoeinkommen nachfolgende Grenzen nicht übersteigt: Einpersonenhaushalte: € 1.392,–;

Das höchstzulässige Einkommen eines Ehepaares bzw. einer Haushaltsgemeinschaft beträgt € 2.088,–. Leben in diesen Ein- oder Zweipersonen-Haushalten noch unterhaltsberechtigte Kinder, dann erhöhen sich diese Einkommensgrenzen je Kind um weitere € 418,– (Achtung, bei jährlich 14 Bezügen auf das Jahres-Nettoeinkommen umrechnen und durch 12 dividieren).

Aufgrund eines einstimmigen Beschlusses des Gemeindevorstandes von Gralla (Bürgermeister, Vizebürgermeister und Gemeindekassier) wird der vom Land Steiermark gewährte Zuschuss als besondere Extra-Unterstützung von der Marktgemeinde Gralla aufgestockt. Das heißt, es gibt zusätzliche 200,– für die zu Unterstützenden.

Personen, die einen Anspruch auf die „Wohnunterstützung“ des Landes haben, können jedoch keinen Antrag auf Heizkostenzuschuss stellen, da im Rahmen der „Wohnunterstützung“ die Betriebskosten inkl. Heizkosten bereits bezuschusst werden.

Zur weiteren Information:
Richtlinien für den Bezug des Heizkostenzuschusses