Gebührenbremse des Bundes – Gutschrift bei der Vorschreibung für das 3.Vj.2024
Im Zuge der Vorschreibung für das 1. Vierteljahr 2024 haben wir Sie darüber informiert, dass die „Gebührenbremse des Bundes“ mit der Vorschreibung für das 3.Vj.2024 zum Tragen kommen wird.
Die Marktgemeinde Gralla hat hierfür einen Betrag von insgesamt EUR 45.289,– zur Aufteilung an alle Abgabepflichtige erhalten.
Die, unter Zugrundelegung der personenbezogenen Grundgebühr für die Abfallbeseitigung ermittelte Gutschrift wird auf der Vorschreibung gesondert ausgewiesen und in Abzug gebracht. Die Berechnung erfolgte in Anlehnung an einen, am 28.05.2024 einstimmig gefassten Gemeinderatsbeschluss . Somit ist eine faire und nachvollziehbare Mittelverteilung (Entlastung) im Sinne des Gesetzes gegeben.
Hinweis:
Laut geltenden Richtlinien des Landes Steiermark sollen abgabepflichtige Wohnungsvermieter die Förderung aliquot an ihre Mieter weitergeben.
Sollte es diesbezüglich offene Fragen geben, so wenden Sie sich bitte an das Marktgemeindeamt Gralla. Wir geben gerne Auskunft.