21.06.2023
Von: (Autor) Bgm. Hubert Isker

Lärmvermeidung fördert gute Nachbarschaft

Die sommerlichen Temperaturen bieten die erfreuliche Möglichkeit, immer mehr Aktivitäten in die freie Natur- öffentliche Plätze und Parks, Gärten aber auch Balkone, Terrassen, Innenhöfe usw. zu verlagern. Damit verbunden ist manchmal auch eine zusätzliche Lärmerzeugung im öffentlichen Raum, die – sofern sie ein ortübliches und zumutbares Maß nicht überschreitet – nur selten zu Problemen in der örtlichen Gemeinschaft führt. Um Nachbarschafts- und Anrainerkonflikte zu vermeiden bzw. unnötige Störungen der örtlichen Gemeinschaft von vornherein auszuschließen, dürfen wir im Besonderen ersuchen

– lärmerzeugende Arbeiten an Werktagen (Montag bis Samstag) von 12.00h bis 14.00h sowie von 19.00h bis 07.00h sowie an Sonn- und Feiertagen zu vermeiden

– im unmittelbaren Bereich von Wohnbauten sowie besonders ruhegeschützten Bereichen (Parks, Erholungseinrichtungen, Alters- und Pflegeheime, Kirchen etc.) die nicht notwendige Inbetriebnahme von Verbrennungsmotoren zu unterlassen

– die Haltung von Haustieren so zu gestalten, dass allenfalls damit verbundene Lautäußerungen (Bellen, Krähen) unbeschadet der artgerechten Haltung möglichst gering und in einem für die Nachbarschaft zumutbaren Maß gehalten werden

– das Einwerfen von Altglas in die dafür vorgesehenen Container auf die Zeit zwischen 07.00h und 19.00h zu beschränken

– störenden Lärm im freien bzw. öffentlichen Raum (bspw. erzeugt durch lautes Singen, lautes Musizieren, lauter Betrieb von Tonanlagen, Ausübung von besonders lärmerregenden Sportarten und Freizeitaktivitäten) insbesondere während der allg. anerkannten Ruhe- und Nachtzeiten zu vermeiden.

Unbeschadet der vorstehend genannten Empfehlungen ist darauf hinzuweisen, dass Lärmerregungen, die das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß überschreiten und die ortsübliche Benutzung der benachbarten Grundstücke wesentlich beeinträchtigen, zivilrechtliche, verwaltungsstrafrechtliche sowie in besonders schwerwiegenden Fällen sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.

Wenn das Verhalten im freien bzw. öffentlichen Raum von gegenseitiger Rücksichtnahme und Verständnis für Nachbarn bzw. Anrainer geprägt ist, beugt dies nicht nur Auseinandersetzungen und Anzeigen vor, sondern trägt in besonderer Weise dazu bei, dass es für alle Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger wieder ein schöner, erholsamer Sommer wird!