01.10.2026
Von: (Autor) Karin Köllinger

Heizkostenzuschuss 2026/2027

Auch für heuer hat die Steiermärkische Landesregierung wieder beschlossen, sozial schwächeren Bevölkerungsgruppen einen Heizkostenzuschuss zu gewähren. Der Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2026/2027 kann unter bestimmten Voraussetzungen, und insbesondere von Personen deren Einkommen bzw. Haushaltseinkommen einen bestimmten Grenzbetrag nicht übersteigt, beantragt werden. Der Zuschuss beträgt € 340,00 je Heizungsanlage. Anträge können ab sofort bis einschließlich 26.02. 2027 im Marktgemeindeamt Gralla gestellt werden.

Eine Person hält ein Stück Brennholz vor einem brennenden Holzofen und bereitet sich darauf vor, das Holzscheit in das Feuer im Ofen zu legen.

Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses ist, dass die Antragstellerin bzw. der Antragsteller seit mindestens fünf Jahren den ununterbrochenen und rechtmäßigen Hauptwohnsitz in der Steiermark innehat und deren anrechenbares monatliches Haushaltseinkommen nachfolgende Grenzen nicht übersteigt:

Einpersonenhaushalte: € 1.827,00.

Das höchstzulässige Einkommen eines Ehepaares bzw. einer Haushaltsgemeinschaft beträgt € 2.741,00. Leben in diesen Ein- oder Zweipersonen-Haushalten noch unterhaltsberechtigte Kinder, dann erhöhen sich diese Einkommensgrenzen je Kind um weitere € 548,00.

(Achtung, bei jährlich 14 Bezügen auf das Jahres-Nettoeinkommen umrechnen und durch 12 dividieren).

Die Heizkosten sowie die entsprechenden Zahlungsbelege müssen vorgelegt werden.

Ausgenommen von der Antragsberechtigung sind Drittstaatsangehörige sowie Bewohner in Alten- und Pflegeheimen. Keinen Anspruch auf Heizkostenzuschuss haben auch all jene Personen, die eine Wohnunterstützung in der Heizsaison (Oktober 2026 – März 2027) beziehen.

Zur weiteren Information: Richtlinien für den Bezug des Heizkostenzuschusses