Bürgermeister

Bgm. Hubert Isker
Hubert Isker (SPÖ)
Gralla 81 f
8430 Leibnitz
Tel. +43 664 2531307
Fax. +43 3452 82628 4
Der Bürgermeister vertritt
die Gemeinde nach außen und ist für seine
Tätigkeit dem Gemeinderat (= oberstes Organ der Gemeinde)
verantwortlich.
Der Bürgermeister wird von den Mitgliedern des Gemeinderates
zu Beginn jeder neuen Wahlperiode gewählt. Auch wenn das Amt
des Bürgermeisters während einer Wahlperiode
freigeworden ist, wählt der Gemeinderat den neuen
Bürgermeister.
Der Bürgermeister besorgt die behördlichen Aufgaben
der Gemeinde und zwar im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde und im
übertragenen Wirkungsbereich des Bundes und Landes.
Obwohl er nicht das höchste Organ der Gemeinde ist, ragt er in
der Öffentlichkeit gegenüber den anderen Organen
heraus. Er vertritt die Gemeinde nach außen und ist
für die Vollziehung der Angelegenheiten des
übertragenen Wirkungsbereiches verantwortlich. Der
Bürgermeister ist auch jenes Organ, das die
Beschlüsse des Gemeinderates und des Gemeindevorstandes zu
vollziehen hat.
Für die Führung und Überwachung der
Geschäfte und für die Vollziehung der
Beschlüsse und Gesetze ist ihm als Hilfsorgan das Gemeindeamt
zur Seite gestellt. Amtsleitern und Bediensteten kann er im Rahmen der
Gesetze Weisungen erteilen.


