Heizkostenzuschuss 2011/2012
Auch für heuer hat die Steiermärkische Landesregierung wieder beschlossen, sozial schwächeren Bevölkerungsgruppen einen Heizkostenzuschuss zu gewähren.
Den Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2011/2012 können alle SteirerInnen beantragen, deren Einkommen einen bestimmten Grenzbetrag nicht übersteigt. Der Zuschuss beträgt € 120,-- beim Betrieb einer Ölheizung und € 100,-- beim Betrieb einer anderen Heizungsanlage. Anträge können ab sofort bis einschließlich 16. Dezember 2011 im Gemeindeamt Gralla gestellt werden.
Die Unterstützung können all jene Steirerinnen und Steirer erhalten, die keinen Anspruch auf die "Wohnbeihilfe Neu" haben und deren monatliches Nettoeinkommen nachfolgende Grenzen nicht übersteigt: Alleinstehende uns AlleinerzieherIn: € 926,--;
Das höchstzulässige Einkommen eines Ehepaares bzw. einer Haushaltsgemeinschaft beträgt € 1.388,--. Leben in diesen Ein- oder Zweipersonen-Haushalten noch unterhaltsberechtigte Kinder, dann erhöhen sich diese Einkommensgrenzen je Kind um weitere € 143,-- (Achtung, bei jährlich 14 Bezügen auf das Jahres-Nettoeinkommen umrechnen und durch 12 dividieren).
Aufgrund eines einstimmigen Beschlusses des Gemeindevorstandes von Gralla wird der vom Land Steiermark gewährte Zuschuss als besondere Extra-Unterstützung von der Gemeinde verdoppelt. Das heisst, es gibt zusätzliche € 120,-- bzw. € 100,-- für die zu Unterstützenden.
Personen, die einen Anspruch auf die "Wohnbeihilfe NEU" haben, können jedoch keinen Antrag auf Heizkostenzuschuss stellen, da im Rahmen der "Wohnbeihilfe NEU" die Betriebskosten inkl. Heizkosten bereits bezuschusst werden.
Zur weiteren Information: Richtlinien für den Bezug des Heizkostenzuschusses












