Gemeindejagd neu verpachtet

Unser langjähriger Jagdpächter, Friedrich Draxler, ist nicht mehr. Dadurch wurde die Neuvergabe der Jagd in Gralla notwendig. Diese entwickelte sich zu einem relativ viel diskutierten Thema.
Grundsätzlich tritt eine Gemeinde dabei nicht als Behörde, sondern sozusagen als „verlängerter Arm“ der Grundeigentümer auf. Das Steiermärkische Jagdgesetz sagt aus, dass es in einem Fall, so wie es bei uns einer war, die Jagd entweder zu versteigern oder direkt an einen Bewerber durch den Gemeinderat zu vergeben ist. Darüber hinaus gibt es den Pächtervorschlag, der das oberste Maß in dieser Angelegenheit darstellt. In diesem Pächtervorschlag sprechen sich die Grundbesitzer der land- und forstwirtschaftlichen Flächen für einen Bewerber mittels Unterschrift auf einem entsprechenden Formular aus (Unterschriftenliste). Dabei werden auch die Pachtbedingungen (z.B. das jährliche Pachtentgelt) festgehalten.

Es gab aktuell zwei Unterschriftenlisten (Pächtervorschläge), wobei nur eine den gesetzlichen Anforderungen entsprach. Das heißt, dass laut Stmk. Jagdgesetz ein gültiger und verbindlicher Pächtervorschlag nur dann vorliegt, wenn mehr als 50 % der Grundeigentümer, die gleichzeitig 50 % der landwirtschaftlichen Flächen besitzen müssen, unterschrieben haben. Ein solcher Pächtervorschlag mit mehr als 59 % Zustimmung für die „1. Gralliger Jagdgesellschaft“ (Obmann Johann Hierzer sowie weitere 10 Jäger aus Gralla) lag dem Gemeinderat zum Zeitpunkt der Beschlussfassung vor. Das darin festgelegte jährliche Pachtentgelt beläuft sich auf € 12.500,--. Ein weiterer Pächtervorschlag („Jagdgesellschaft Gralla“, Obmann Kurt Draxler und zwei Jäger aus Gralla) mit einem Pachtentgelt in gleicher Höhe hatte eine Zustimmung von ca. 28 %.

Somit hatte der Gemeinderat der Gemeinde Gralla in seiner Sitzung dem Pächtervorschlag, lautend auf „1. Gralliger Jagdgesellschaft, Obmann Johann Hierzer“ zu entsprechen. Dieser, auf gesetzlicher Grundlage basierender Beschluss, wurde einstimmig, das heißt mit den Stimmen aller im Gemeinderat vertretenen Fraktionen, gefasst. Es ist daher die „1. Gralliger Jagdgesellschaft“ mindestens bis zum Ende der laufenden Jagdperiode (31.03.2019) Jagdpächter der Gemeindejagd von Gralla.

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