BRAUCHTUM "OSTERFEUER" NEU GEREGELT
Ostern steht bevor und damit verbunden die Frage, ob Brauchtumsfeuer abgebrannt werden dürfen oder nicht. Laut dem, seit vergangenen Jahr in Kraft getretenen Bundesluftreinhaltegesetz gelten hier wesentliche Verschärfungen.
Seit 1. April 2011 gibt es eine Verordnung des Landes Steiermark, wonach im gesamten Gemeindegebiet von Gralla nur noch EIN Brauchtumsfeuer entfacht werden darf. Dabei hat die Gemeinde als Veranstalter aufzutreten bzw. kann sich eines Vereines oder einer Institution bedienen. Es ist dies durch die Gemeinde auch bei der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz zu melden.
In Gralla wird es daher - wie in den vergangenen Jahren - am Karsamstag, abends, auf dem Fauland-Gelände (nähe Sportplatz) ein OSTERFEUER geben, welches im Zusammenwirken mit der Jungen Generation Gralla-Neutillmitsch veranstaltet wird.
Weitere Osterfeuer dürfen aufgrund der nunmehr geltenden Vorschriften nicht mehr entfacht werden.
Bei Zuwiderhandeln kann die Bezirkshauptmannschaft Leibnitz eine Verwaltungsstrafe bis zu EUR 3.630,-- verhängen. Im Interesse unserer Umwelt, aber auch in Ihrem eigenen Interesse bitten wir, die nun geltenden Bestimmungen einzuhalten.










